Bibliothek Vorchdorf

Öffentliche Bibliothek Vorchdorf hat einiges zu bieten:

 

 


Die ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEK VORCHDORF

wurde am 29. August 1895 vom Katholischen Lese-verein, unter besonderer Mitwirkung von Pater Ulrich Steindlberger, gegründet und war, mit Ausnahme der Jahre des Nationalsozialismus, durchgehend bis 2004 auf 20 m² im Kaplanstock des 1670 von Pater Wenzeslaus Siegenhofer erbauten Vorchdorfer Pfarrhofes untergebracht.  

- Im Zuge umfangreicher Adaptierungsarbeiten 2004 im Gebäudekomplex des Pfarrhofes wurden neue Räumlichkeiten für die Bibliothek geschaffen und den Erfordernissen entsprechend auf den leser- bzw. kundengerechten Standard ausgerichtet. Die Übersiedlung erfolgte im September 2004.

- Seit 24. Juni 2005 wird die ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEK VORCHDORF in der Rechtsform eines Vereins geführt. Die  ehrenamtlichen MitarbeiterInnen sind unentgeltlich im Bibliotheksbetrieb um die LeserInnen bemüht.

- Die Finanzierung der ÖFFENTLICHEN BIBLIOTHEK VORCHDORF erfolgt, neben allgemeinen Fördermitteln des Bundes und des Landes für öffentliche Bibliotheken,  ausschließlich durch Einnahmen aus dem Verleih. 

 

MEDIEN- UND LEISTUNGSANGEBOT

Die Bibliothek verfügt über mehr als 9.000 Medien und erwirbt laufend Neuerscheinungen, Kinderbücher, Romane verschiedener Genres für Jugendliche und Erwachsene, Sachbücher, Zeitschriften, DVD, Spiele und Hörbücher. Seit 1991 erfolgt der Ausleihbetrieb über EDV.

 

VERLEIHBEDINGUNGEN

EINSCHREIBUNG

Wer erstmals Medien entlehnen will, muss eine LeserInnen-Erklärung ausfüllen. Mit Ihrer Unterschrift anerkennen Sie die Verleihbedingungen und stimmen der elektronischen Speicherung Ihrer Daten zur EDV-mäßigen Bearbeitung Ihrer Ausleihungen zu. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für die Bibliotheksverwaltung verarbeitet und unterliegen dem Datenschutz.

Kinder unter 14 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung eines Elternteiles oder Erziehungsberechtigten, der sich damit auch zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Forderungen verpflichtet. Für die entliehenen Medien haften sie für die Dauer der Entlehnung.

Die Entlehnungen erfolgen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch. Es ist, ohne schriftliche Vereinbarung, nicht erlaubt, entliehene Medien an Dritte weiterzugeben.

Bei der Ausgabe aller Medien sind wir verpflichtet, strikt das Jugendschutzgesetz einzuhalten. Unsere MitarbeiterInnen sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie ungeeignete Medien nicht auszufolgen!

 

LEIHFRISTEN

Die Leihfrist beträgt für alle Medien und Spiele 2 Wochen; für DVD und Zeitschriften/Magazine 1 Woche.

 

VEREINBARUNGEN FÜR DEN TECHNISCHEN MEDIEN-VERLEIH

Beachten Sie bitte, dass alle technischen Medien, die Sie bei uns ausleihen, nur zum PRIVATEN GEBRAUCH zugelassen sind und nicht überspielt bzw. kopiert werden dürfen! Mit Ihrer Unterschrift haben Sie sich auch verpflichtet, die Regelungen des Copyrights zu beachten..

Vergewissern Sie sich bitte vor der Entlehnung, ob auf Ihrem PC die nötigen Hardwarevoraussetzungen gegeben sind. Für allfällige Probleme mit Ihrer Hard- und Software übernehmen wir keine Verantwortung.

 

SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Achten Sie bitte auf SORGSAME Behandlung der Medien (auch Sie wollen nur gepflegte Bücher lesen!). Prüfen Sie bitte schon bei der Ausleihe den ordentlichen Zustand und weisen Sie uns bitte gleich auf allfällige Schäden hin! Reparieren Sie bitte nicht selbst und kleben Sie keine Tixostreifen in die Bücher. Wenn wir Risse, Unterstreichungen, Verschmutzungen etc. entdecken, müssen wir einen Reparaturkostenbeitrag verlangen.

Für stark beschädigte oder verlorene Medien ist ein Kostenersatz zum Ersatzwert zu leisten.

Bei der Ausleihe von Spielen überprüfen Sie bitte sofort den Inhalt auf Vollständigkeit. Ein Spiel gilt von Ihnen als kontrolliert, wenn Sie dies mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Fehlende Spielteile besorgen wir gegen Kostenersatz.

Wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name geändert hat, geben Sie uns dies bitte unverzüglich bekannt. Melden Sie uns bitte auch sofort infektiöse Krankheiten, denn wir müssen die Medien dann gesondert reinigen!  

 

MAHNUNG

Bei Versäumnis des Rückgabetermins wird pro Tag und Medium eine Überziehungsgebühr eingehoben, und die Bibliothek erlaubt sich, Sie in regelmäßigen Abständen zu mahnen. Die Mahngebühr beträgt € 1,-- pro Mahnung. Wenn trotz mehrmaliger Mahnung Medien nicht zurückgebracht werden, hat die Bibliothek das Recht, an diese Person, bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe der ausgeliehenen Medien, keine Medien mehr zur Entlehnung auszugeben.  

 

© Vorchdorf, August  2010                                                 Franz Stadlmayr, Obmann